Gesetze / Zuteilungsgesetz 2012
ZuG 2012§ 16 Kostenlose Zuteilung
Von der zuständigen Behörde nach den §§ 6 bis 9 zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren bleibt hiervon unberührt.
Gesetze / Zuteilungsgesetz 2012
ZuG 2012Von der zuständigen Behörde nach den §§ 6 bis 9 zugeteilte Berechtigungen sind kostenlos. Die Erhebung von Gebühren bleibt hiervon unberührt.